Träger / Verein
Der gesetzliche Vorstand und seine „Arbeitsfelder“:
1. Der erste Vorsitzende
- erste Kontaktperson des Vereins und der Einrichtung
- Koordination der Organe des Vereins
- Vertretung des Vereins und der Einrichtung auf kommunaler
Ebene sowie beim Dachverband - Betriebsverantwortung und Abrechnung
- Personalführung
- Öffentlichkeitsarbeit
2. Der zweite Vorsitzende
- Unterstützung und Vertretung des 1. Vorsitzenden
- Personalverwaltung
3. Der Schatzmeister
- Finanzverwaltung, Buchführung, Rechnungswesen
- Verwaltung der Vereinsmitglieder
Trägerschaft
Unsere Einrichtung wird durch den „Ahörnchen e.V.“ getragen und geführt. Mit viel ehrenamtlichen Engagement bildet die Elternschaft die Grundvoraussetzung für die Existenz unserer Einrichtung. Ihnen obliegt die gesamte Führung und Verantwortung in Vertretung durch den gesetzlichen Vorstand.
Satzung
Fördermitgliedschaften und deren Bedeutung
Die Pflichtmitgliedsbeiträge sind sehr eng bemessen, um die Elternschaft nicht zu sehr zu belasten. Sie decken nicht immer in vollem Umfang die anstehenden Kosten ab. Des Weiteren gibt es Anschaffungen, notwendige Investitionen, die seitens der Stadt nicht refinanziert werden können und der Verein somit selbst bestreiten muss, um seiner Verantwortung und Aufgabe gerecht zu werden. Diese Aspekte zeigen auf, wie wichtig es ist, Förderungen zu bekommen. Ehemalige Eltern, Nachbarn, Freunde, Verwandte, Bekannte u.a.m. haben hier die Möglichkeit, gezielt eine Institution mit Identifikationsmöglichkeit, Verbundenheit durch die kommunale Verbindung zu unterstützen und sich vor Ort oder durch Erzählungen, Presse, Bilder, Internet ein Bild über ihren finanziellen Einsatzbereich zu machen. Fördermitglieder werden unsererseits stets informiert, eingeladen und bei saisonbedingten oder persönlichen Anlässen angeschrieben und bedacht. Die Höhe Ihrer Förderung bestimmen Sie! Auch viele Förderer mit geringen Beiträgen sind von großer Bedeutung und werden gleichsam geschätzt und behandelt. Jeder soll nach seinen eigenen Möglichkeiten helfen können/dürfen. Auch hier wird der angegebene Betrag halbjährlich durch den Schatzmeister eingezogen. Kündigungen sind jederzeit möglich! Fördermitglieder erhalten nach Vereinssatzung kein Wahlrecht, um den Status der Elterninitiative nicht zu gefährden! Allerdings kann der Förderbeitrag steuerlich geltend gemacht werden. Dafür erhalten Sie am Jahresende unaufgefordert eine Spendenbescheinigung.
Pflichtmitgliedschaften
Jede Familie, die ihr Kind bei uns betreuen lässt, verpflichtet sich zur Mitgliedschaft in unserem Verein. Diese sogenannte Pflichtmitgliedschaft gilt für die gesamte Aufenthaltsdauer Ihres/ihrer Kinder und endet automatisch mit dem Eintritt in die Schule. Danach besteht die Möglichkeit einer weiterführenden Fördermitgliedschaft, in der sie den monatlichen Beitrag frei auswählen können. Hat eine Familie mehrere Kinder gleichzeitig in unserer Einrichtung, ist nur für ein Kind der Mitgliedbeitrag zu entrichten. Die Mitgliedsbeiträge der Eltern decken in unserem Verein u.a. die Betriebskosten des Vereins sowie diverse Unterstützungen der täglichen Arbeit im Betrieb und die Erhaltung der Kindertagesstätte. Über die Höhe des regulären Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Der in diesem Gremium festgelegte Betrag wird halbjährlich durch den Schatzmeister eingefordert. Ebenso verpflichten sich die Eltern durch Aufnahme im Verein zur Ableistung von 10 Pflichtstunden im gesamten Kindergartenjahr. Diese Pflichtstunden / Aktivstunden dienen unter anderem dem Erhalt der Einrichtung und Hilfe in der Öffentlichkeitsarbeit. Jede dieser Aktivstunden hat einen Gegenwert von 15,00€. Sollten Familien diese 10 Stunden nicht aktiv abgeleistet haben, so werden am Ende des Kindergartenjahres die fehlenden Zeiten mit entsprechendem Geldbetrag durch den Schatzmeister eingezogen. Listenführung und Kontrollfunktion obliegt der pädagogischen Leitung. Haben Eltern mehrere Kinder gleichzeitig in der Einrichtung zur Betreuung so brauchen diese Eltern auch nur 10 Aktivstunden ableisten. Wichtig: Die Kosten der Mitgliedschaften können steuerlich nicht geltend gemacht werden, da sie mit den Beiträgen eine Gegenleistung erhalten!